Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird mindestens einmal im Jahr einberufen, meist im Zusammenhang mit einer vom Verein ausgerichteten Fachtagung. Sie entscheidet in allen ihr vorgelegten Angelegenheiten endgültig. Themen, über die die Mitgliederversammlung entscheidet, sind z.B. Festlegung und Änderung der Statuten, Wahl und Abwahl des Vorstandes und Genehmigung der Geschäftsberichte und Wirtschaftspläne. Eine gerechte Stimmenverteilung (siehe Satzung) sichert demokratische Beschlüsse.
